Engelmann Löhrlein GbR

Im Kleinen Felde 29, 34346 Hann. Münden

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Architektur + Stadtplanung

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Über uns


Das Team von ELF20 besteht aus Architekten*innen und Stadtplaner*innen. Die Inhaber können auf eine gemeinsame Berufserfahrung von über 20 Jahren zurückblicken, die sie in einer Unternehmung gebündelt haben.

Das Bild der europäischen Stadt ist das Sinnbild des Zusammentreffens unterschiedlicher Facetten der gebauten Umwelt. Hierbei kennen wir alle das Bild von Dichte, das nicht immer mit der räumlichen Dichte einhergehen muss,

sondern ein Ausdruck von Nähe bedeutet, d.h. urbane Räume sind als multifunktionale Korridore sozusagen die Flure zwischen den einzelnen Nutzungsräumen. Die Qualität dieser Räume liegt an dem ausgewogenen Zusammenspiel von Wohnen, Arbeiten und Freizeit in der Nachbarschaft.


Wir verstehen uns als Planer, Entwickler und Visionäre, ohne dabei den örtlichen Rahmen zu verlassen. Wir wollen helfen, Baukultur zu erhalten, aber auch neue Visionen zu bauen. Wir setzen in unserer täglichen Praxis keinen festgelegten Schwerpunkt, sondern entwickeln in einem gemeinsamen Prozess mit unseren Kunden neue Ideen.

Sie können uns gerne persönlich kontaktieren oder uns eine Anfrage über unsere Kontaktseite senden.

Wir freuen uns schon heute Sie bei Ihren Wünschen und Ideen begleiten zu dürfen.

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  • Bauen im Bestand

    Photo By: John Doe
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  • Architektur

    ELF20 begleitet Ihr Bauvorhaben

    von der ersten Idee bis hin zur schlüsselfertigen Abnahme.


    • LPH 1 Grundlagenermittlung

      a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers

      b) Ortsbesichtigung

      c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf

      d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter

      e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    • LPH 2 Vorplanung

      a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten

      b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte

      c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts

      d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen

      (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische,  wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)

      e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

      f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

      g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen

      h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs

      i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    • LPH 3 Entwurfsplanung

      a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen

      (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

      Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50

      bis 1:20

      b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

      c) Objektbeschreibung

      d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit

      e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung

      f) Fortschreiben des Terminplans

      g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    • LPH 4 Genehmigungsplanung

      a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

      b) Einreichen der Vorlagen

      c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

    • LPH 5 Ausführungsplanung

      a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen

      b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung  aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1

      c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

      d) Fortschreiben des Terminplans

      e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung

      f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

    • LPH 6 Ausschreibung

      a) Aufstellen eines Vergabeterminplans

      b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

      c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

      d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse

      e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

      f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche

    • LPH 7 Vergabe

      a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner

      b) Einholen von Angeboten

      c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

      d) Führen von Bietergesprächen

      e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens

      f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche

      g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom  Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung

      h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

    • LPH 8 Objektüberwachung

      a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik

      b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

      c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

      d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

      e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)

      f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

      g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen

      h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen

      i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen

      j)   Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276

      k)  Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber

      l)   Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran

      m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

      n)  Übergabe des Objekts

      o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

      p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

    • LPH 9 Objektbetreuung

      a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

      b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

      c)  Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

    Stadtplanung

    ELF20 begleitet Ihre Grundstücksentwicklung

    vom städtebaulichen Entwurf bis zur formellen Bauleitplanung


    • LPH 1 Vorentwurf

      a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

      b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte

      c) Ortsbesichtigungen

      d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig

      e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge

      f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung

      g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs

      h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung

      i)  Berücksichtigen von Fachplanungen

      j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung

      k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind

      l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden

      m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde

    • LPH 2 Entwurf

      a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs

      b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung

      c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind

      d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden

      e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen

      f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde

    • LPH 3 Beschlussfassung

      a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde

      b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen

      c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.


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    • Sie haben bereits erste Ideen und Vorstellungen von Ihrem Bauvorhaben. Beschreiben Sie Ihr Projekt und nennen Sie uns Ihr Budget.


    • Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot und stimmen mit Ihnen im Dialog die Inhalte, Umfang und Ziele gemeinsam ab.


    • Wir nehmen unsere Arbeit auf und werden Sie über die Meilensteine beraten bis hin zur Fertigstellung.


    • Das Projekt endet pünktlich und wenn Sie voll zufrieden sind.



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